Geldspiel ist in der Schweiz weder reine Bundessache noch reine Kantonssache. Beide Ebenen haben Aufgaben, und wer im falschen Stock anklopft, bekommt keine Antwort.
Was der Bund macht
Spielbankenspiele sind Bundessache. Der Bundesrat erteilt die Konzessionen, die ESBK beaufsichtigt den Betrieb und erhebt die Spielbankenabgabe. Ein Kanton kann kein Casino bewilligen und keines verbieten, das eine Bundeskonzession hat.
Was die Kantone machen
Prävention und Beratung. Das ist die praktisch wichtigste Aufgabe. Die Kantone sind für die Prävention von exzessivem Geldspiel und für Beratungs- und Behandlungsangebote zuständig. Wer Hilfe sucht, findet sie deshalb bei einer kantonalen Fachstelle, nicht beim Bund.
Kleinspiele. Kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos, kleine Lotterien und lokale Sportwetten brauchen eine kantonale Bewilligung. Die Kontaktstellen sind über die Gespa auffindbar.
Kantonale Abgabe. Standortkantone von Spielbanken mit Konzession B dürfen eine eigene Abgabe auf dem Bruttospielertrag erheben, begrenzt auf 40 Prozent der Bundesabgabe und nicht auf Online-Erträgen.
Verwendung der Lotterieerträge. Die Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten fliessen an die Kantone und werden dort für gemeinnützige Zwecke eingesetzt, also für Kultur, Sport und Soziales. Wie genau, entscheidet jeder Kanton selbst.
Was das für dich als Spieler bedeutet
Drei Dinge, bei denen die Kantonsgrenze zählt.
Erstens: Beratung bei Spielproblemen läuft immer über den Wohnkanton. Die Angebote unterscheiden sich, kostenlos sind sie in der Regel überall.
Zweitens: Steuerfragen. Die Grundsystematik steht im Bundesrecht, veranlagt wird aber kantonal. Bei Unklarheiten ist die kantonale Steuerverwaltung die verbindliche Auskunftsstelle.
Drittens: Wer selbst ein kleines Pokerturnier organisieren will, braucht die Bewilligung seines Kantons, nicht des Bundes.
Was nicht kantonal ist
Die Spielsperre. Sie wird von einer einzelnen Spielbank ausgesprochen, gilt aber in der ganzen Schweiz und seit Anfang 2025 auch im Fürstentum Liechtenstein. Es gibt keine kantonale Teilsperre und keine kantonale Ausnahme.
Ebenfalls nicht kantonal: die Netzsperren gegen nicht bewilligte Online-Angebote. Die gelten landesweit.
Der häufigste Irrtum
Die Vorstellung, Online-Casino sei in manchen Kantonen erlaubt und in anderen nicht, ähnlich wie bei den Ladenöffnungszeiten. Das ist nicht so. Welche Online-Angebote legal sind, entscheidet der Bund, und die Antwort ist in Genf dieselbe wie in Appenzell.