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Konzessionen und Aufsicht: wer Casinos in der Schweiz erlaubt

Recht & Steuern Geprüft am 31.08.2026

Eine Schweizer Spielbank braucht für den Online-Betrieb eine Konzessionserweiterung durch den Bundesrat plus Spielbewilligungen der ESBK. Da eine Online-Konzession nur zusammen mit einer landbasierten Spielbank vergeben wird, ist die Zahl legaler Anbieter auf höchstens 20 begrenzt. Ausländische Lizenzen aus Malta oder Curaçao ersetzen sie nicht.

Wer sich fragt, warum die Auswahl an legalen Schweizer Online-Casinos so überschaubar ist, findet die Antwort in einem einzigen Verwaltungsakt. Und wer wissen will, warum ein Anbieter mit gross beworbener Malta-Lizenz hier trotzdem nicht erlaubt ist, findet sie im selben System.

Dieser Guide erklärt, wer in der Schweiz was erlauben darf: der Bundesrat, die ESBK, die Gespa und die Kantone. Am Ende steht die einzige Prüfung, die du als Spieler tatsächlich brauchst, und die dauert eine Minute.

Die Konzessionserweiterung: der Grund für die kleine Auswahl

Seit das Geldspielgesetz am 1. Januar 2019 in Kraft trat, dürfen Schweizer Spielbanken ihre Spiele auch online anbieten. Dafür genügt die bestehende Konzession nicht. Die Spielbank muss beim Bundesrat eine Erweiterung ihrer Konzession beantragen. Und selbst die reicht noch nicht: Bevor ein Haus online startet, braucht es zusätzlich von der ESBK eine Bewilligung für die einzelnen Spiele. Es sind also zwei Stufen, die Erweiterung durch den Bundesrat und danach die Spielbewilligungen durch die Aufsichtsbehörde.

Der entscheidende Punkt, und der grösste Unterschied zu Märkten wie Malta oder Grossbritannien: Eine Online-Konzession gibt es in der Schweiz nur als Anhängsel. Wer online anbieten will, muss zuerst eine landbasierte Spielbank betreiben. Ein reiner Online-Anbieter ohne Casino in der Schweiz kann keine Bewilligung erhalten, egal wie gut er reguliert ist oder wie viel er investieren würde.

Daraus folgt eine harte Obergrenze: Es kann nie mehr legale Schweizer Online-Casinos geben als konzessionierte Spielbanken, und das sind aktuell 20. Tatsächlich sind es weniger, weil nicht jedes Haus von der Möglichkeit Gebrauch macht.

Die kleine Auswahl ist also kein Versäumnis der Vergleichsseiten, sondern Absicht des Gesetzgebers. Sie hat einen praktischen Vorteil: Jeder legale Anbieter ist an eine Schweizer Aktiengesellschaft mit physischem Standort gebunden. Bei einem Problem gibt es eine Adresse in der Schweiz. mycasino.ch gehört zum Grand Casino Luzern, und diese Verbindung ist keine Marketingentscheidung, sondern gesetzliche Voraussetzung.

Konzession A und B: ein Unterschied, der kleiner ist als sein Ruf

Eine Konzession erlaubt einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht, an einem bestimmten Standort eine Spielbank zu betreiben. Sie wird vom Bundesrat erteilt, nicht von der ESBK. Die ESBK bereitet das Verfahren vor und beaufsichtigt danach den Betrieb.

Die aktuellen Konzessionen gelten für die Jahre 2025 bis 2044, der Bundesrat hat sie am 29. November 2023 erteilt. In der Schweiz gibt es 20 konzessionierte Spielbanken, davon 9 mit einer Konzession A und 11 mit einer Konzession B.

Historisch war der Unterschied gross. Unter dem alten Spielbankengesetz durften A-Häuser deutlich mehr Tischspiele und beliebig viele Automaten anbieten, B-Häuser waren in Spielangebot und Einsatzhöhe stark beschränkt. Heute ist davon wenig übrig. Der Höchsteinsatz bei automatisiert durchgeführten Geldspielen liegt in allen landbasierten Schweizer Spielbanken bei CHF 25 pro Spiel, unabhängig vom Konzessionstyp.

Der verbliebene Hauptunterschied ist steuerlicher Natur: Standortkantone von B-Spielbanken dürfen eine kantonale Abgabe auf dem Bruttospielertrag erheben, Standortkantone von A-Spielbanken nicht. Die kantonale Abgabe darf höchstens 40 Prozent der dem Bund zustehenden Spielbankenabgabe ausmachen und wird von dieser abgezogen. Auf online erzielte Erträge gilt sie nicht.

Für dein Spiel bedeutet der Konzessionstyp praktisch nichts. Beide unterliegen derselben Aufsicht durch die ESBK, denselben Vorschriften zur Spielsoftware und denselben Pflichten beim Spielerschutz. Eine Spielsperre gilt bei A- und B-Häusern gleichermassen. Auch online gibt es keinen Unterschied: Ein Online-Casino mit Konzessionserweiterung einer B-Spielbank ist genauso reguliert wie eines, das an ein A-Haus angehängt ist.

Zwei Aufsichtsbehörden: ESBK und Gespa

Die Schweiz hat nicht eine Geldspielaufsicht, sondern zwei. Wer das nicht weiss, wundert sich über widersprüchliche Angaben zu Sperrlisten, Bewilligungen und Steuern.

Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, ist zuständig für Spielbankenspiele, also für Casinos und deren Online-Ableger. Die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht, ist zuständig für alles andere. Sie ist keine Bundesbehörde, sondern eine gemeinsame Einrichtung der Kantone mit Sitz in Bern, und deckt Lotterien wie Swisslos und Loterie Romande ab, dazu Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele, Verkaufsförderungsspiele und kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos.

Ein Slot in einem Schweizer Online-Casino fällt also unter die ESBK, ein Rubbellos von Swisslos unter die Gespa. Beide sind legal, beide reguliert, aber von unterschiedlichen Behörden nach unterschiedlichen Regeln. Diese Zweiteilung stammt direkt aus dem Geldspielgesetz und hat drei praktische Folgen:

  • Zwei Sperrlisten. Beide Behörden führen eigene Listen mit nicht bewilligten Online-Angeboten. Wer prüfen will, ob eine Seite legal ist, muss wissen, um welche Spielart es geht.
  • Unterschiedliche Verwendung der Erträge. Die Spielbankenabgabe der Casinos geht an die AHV. Die Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten gehen vollumfänglich an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
  • Zuständigkeit bei Beschwerden. Wer sich über eine Sportwette beschweren will, ist bei der ESBK an der falschen Adresse, und umgekehrt.

An einer Stelle greifen die beiden Welten ineinander: Eine Spielsperre wird von einer Spielbank ausgesprochen, gilt aber auch für online durchgeführte Grossspiele wie Lotto oder Sportwetten. Sie wirkt also über die Behördengrenze hinweg. Das ist einer der wenigen Punkte, an denen die Zweiteilung bewusst durchbrochen wurde.

Was die Kantone zu sagen haben

Geldspiel ist in der Schweiz weder reine Bundessache noch reine Kantonssache. Spielbankenspiele sind Bundessache: Der Bundesrat erteilt die Konzessionen, die ESBK beaufsichtigt den Betrieb und erhebt die Spielbankenabgabe. Ein Kanton kann kein Casino bewilligen und keines verbieten, das eine Bundeskonzession hat.

Die Kantone haben dafür vier eigene Aufgaben. Die praktisch wichtigste ist Prävention und Beratung: Wer Hilfe bei Spielproblemen sucht, findet sie bei einer kantonalen Fachstelle, nicht beim Bund. Dazu kommen die Bewilligung von Kleinspielen wie kleinen Pokerturnieren, die kantonale Abgabe bei B-Spielbanken, und die Verwendung der Lotterieerträge für Kultur, Sport und Soziales.

Wo die Kantonsgrenze für dich zählt: bei der Beratung, die immer über den Wohnkanton läuft, und bei Steuerfragen, denn die Grundsystematik steht im Bundesrecht, veranlagt wird aber kantonal. Bei Unklarheiten ist die kantonale Steuerverwaltung die verbindliche Auskunftsstelle.

Nicht kantonal sind dagegen die Spielsperre, die landesweit gilt und seit Anfang 2025 auch im Fürstentum Liechtenstein, sowie die Netzsperren gegen nicht bewilligte Online-Angebote. Die Vorstellung, Online-Casino sei in manchen Kantonen erlaubt und in anderen nicht, ähnlich wie bei den Ladenöffnungszeiten, ist falsch. Welche Online-Angebote legal sind, entscheidet der Bund, und die Antwort ist in Genf dieselbe wie in Appenzell.

Die MGA-Lizenz aus Malta

Malta ist der wichtigste Standort für Online-Glücksspiel in Europa. Wenn ein Anbieter mit einer MGA-Lizenz wirbt, meint er das ernster, als wenn er mit Curaçao wirbt. Das macht die Sache für Schweizer Spieler nicht einfacher, sondern verwirrender.

Die Malta Gaming Authority ist die staatliche Glücksspielbehörde Maltas und arbeitet als EU-Mitglied innerhalb des EU-Rechtsrahmens. Zu ihren Anforderungen gehören eine Prüfung der Eigentümer und der Finanzkraft, getrennte Führung der Spielergelder, technische Prüfungen der Spiele, Vorgaben zum Spielerschutz und ein Verfahren zur Streitbeilegung. Im Vergleich zu klassischen Offshore-Standorten ist das ein deutlich höheres Niveau, und viele der bekanntesten internationalen Marken sind dort lizenziert.

Es wäre unehrlich, die MGA mit einer beliebigen Offshore-Lizenz gleichzusetzen. Sie ist substanziell strenger. Nur ist Strenge in Malta kein Ersatz für Zuständigkeit in der Schweiz. Eine Bewilligung wirkt nur dort, wo die Behörde zuständig ist, und die Schweiz ist nicht EU-Mitglied. Selbst innerhalb der EU regelt jedes Land sein Glücksspiel selbst, eine gegenseitige Anerkennung wie beim Führerausweis gibt es hier nicht.

Was dir bei einem MGA-Anbieter konkret fehlt: eine Schweizer Behörde, an die du dich wenden kannst. Die Wirkung deiner Schweizer Spielsperre. Die steuerliche Begünstigung deiner Gewinne. Dazu Zahlungen in Euro statt CHF mit Umrechnungskosten bei jeder Bewegung, und kein TWINT. Bei einer Einzahlung von CHF 500 und einer späteren Auszahlung kostet die doppelte Umrechnung je nach Kurs und Aufschlag schnell CHF 10 bis CHF 25, ohne dass du überhaupt gespielt hast.

Die Curaçao-Lizenz

Kaum ein Begriff taucht auf Casino-Websites häufiger auf als Curaçao. Die Insel ist ein autonomes Land im Königreich der Niederlande und vergibt seit den 1990er Jahren Bewilligungen für Online-Glücksspiel, historisch zu sehr niedrigen Kosten und mit wenig Aufsicht.

Ende Dezember 2024 hat sich das geändert. Das alte System beruhte auf vier privaten Masterlizenz-Inhabern, die ihrerseits Unterlizenzen verkauften, wobei faktisch niemand ernsthaft nachprüfte. Ein neues Glücksspielgesetz schaffte dieses Modell ab, neu vergibt die staatliche Curaçao Gaming Authority die Lizenzen direkt. Betreiber ohne eigene direkte Lizenz verloren im Verlauf von 2025 ihre Berechtigung. Das ist eine echte Verschärfung, ändert aber nichts an dem Punkt, der für dich zählt.

In der Schweiz ist die Lizenz wertlos. Spielbankenspiele dürfen hier ausschliesslich von Spielbanken mit einer Schweizer Konzession angeboten werden. Ein Anbieter mit Curaçao-Lizenz gehört auf die Sperrliste der ESBK. Dazu kommt ein Risiko, das selten erwähnt wird: Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Zur Häufigkeit der Frage: Wer an einem nicht bewilligten Angebot teilnimmt, macht sich nicht strafbar. Strafbar macht sich, wer solche Spiele anbietet. Das ändert nichts daran, dass du auf eigenes Risiko spielst.

Die einzige Prüfung, die du brauchst

Die ESBK führt eine öffentliche Liste der Spielbanken mit Online-Plattform. Ist eine Website dort nicht aufgeführt, ist ihr Angebot in der Schweiz nicht bewilligt. Diese Prüfung dauert eine Minute und ist zuverlässiger als jedes Gütesiegel.

Dieselbe Behörde führt auch die vollständige Liste der landbasierten Spielbanken samt Konzessionstyp. Siegel und Logos im Fussbereich einer Casino-Website sind kein Nachweis, sie lassen sich als Bild einfügen.

Die drei häufigsten Irrtümer

Eine ausländische Lizenz ist gleichwertig. Für die Schweiz zählt nur die Konzessionserweiterung durch den Bundesrat. Eine Lizenz aus Curaçao oder Malta ersetzt sie nicht, und ein Angebot ohne Erweiterung landet früher oder später auf der Sperrliste.

Ein A-Casino ist das bessere Casino. Der Konzessionstyp sagt etwas über Grösse, Standort und Steuerabwicklung des Hauses aus, nichts über die Qualität für dich. Wer damit wirbt, verkauft eine Verwaltungskategorie als Vorteil.

Die Gespa lizenziert Online-Casinos. Sie ist weder die Casino-Aufsicht noch die Vorgängerin der ESBK. Beide Behörden bestehen parallel mit klar getrennten Zuständigkeiten. Wenn eine Website behauptet, ein Online-Casino sei von der Gespa lizenziert, ist das ein verlässliches Zeichen, dass der Text nicht geprüft wurde.

In der Schweiz

20 konzessionierte Spielbanken, davon 9 mit Konzession A und 11 mit Konzession B. Konzessionen gelten 2025 bis 2044, erteilt am 29. November 2023. Höchsteinsatz bei automatisierten Geldspielen CHF 25 pro Spiel, unabhängig vom Konzessionstyp. Aufsicht: ESBK für Spielbankenspiele, Gespa für Lotterien, Sportwetten und Kleinspiele. Kantone: Prävention, Beratung, Kleinspiele und kantonale Abgabe bei B-Häusern.