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Casinorating

Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht)

Recht & Steuern Geprüft am 06.08.2026

Die Gespa ist die interkantonale Geldspielaufsicht. Sie beaufsichtigt Lotterien, Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele und kleine Pokerturniere. Für Casinos und Online-Casinos ist dagegen die ESBK zuständig.

Die Schweiz hat nicht eine Geldspielaufsicht, sondern zwei. Wer das nicht weiss, wundert sich über widersprüchliche Angaben zu Sperrlisten, Bewilligungen und Steuern.

Wer die Gespa ist

Gespa steht für interkantonale Geldspielaufsicht. Sie ist keine Bundesbehörde, sondern eine gemeinsame Einrichtung der Kantone mit Sitz in Bern. Zuständig ist sie für die sogenannten Grossspiele und die Kleinspiele.

Konkret fallen darunter:

  • Lotterien, also etwa Swisslos und Loterie Romande
  • Sportwetten
  • Geschicklichkeitsspiele
  • Verkaufsförderungsspiele, also Gewinnspiele zu Werbezwecken
  • Kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos

Die Abgrenzung zur ESBK

Die ESBK ist zuständig für Spielbankenspiele, also für Casinos und deren Online-Ableger. Die Gespa ist zuständig für alles andere. Diese Zweiteilung stammt direkt aus dem Geldspielgesetz.

Ein Slot in einem Schweizer Online-Casino fällt also unter die ESBK. Ein Rubbellos von Swisslos fällt unter die Gespa. Beide sind legal, beide sind reguliert, aber von unterschiedlichen Behörden nach unterschiedlichen Regeln.

Warum das praktisch wichtig ist

Zwei Sperrlisten. Sowohl ESBK als auch Gespa führen eigene Listen mit nicht bewilligten Online-Angeboten. Wer prüfen will, ob eine Seite legal ist, muss wissen, um welche Spielart es geht.

Unterschiedliche Verwendung der Erträge. Die Spielbankenabgabe der Casinos geht an die AHV. Die Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten gehen vollumfänglich an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen, also an Kultur, Sport und Soziales.

Zuständigkeit bei Beschwerden. Wer sich über eine Sportwette beschweren will, ist bei der ESBK an der falschen Adresse, und umgekehrt.

Der Sonderfall Spielsperre

Hier greifen die beiden Welten ineinander. Eine Spielsperre wird von einer Spielbank ausgesprochen, gilt aber auch für online durchgeführte Grossspiele wie Lotto oder Sportwetten. Sie wirkt also über die Behördengrenze hinweg. Das ist einer der wenigen Punkte, an denen die Zweiteilung bewusst durchbrochen wurde.

Der häufigste Irrtum

Die Gespa wird als Casino-Aufsicht bezeichnet oder als Vorgängerin der ESBK. Beides ist falsch. Beide Behörden bestehen parallel und haben klar getrennte Zuständigkeiten. Wenn eine Website behauptet, ein Online-Casino sei von der Gespa lizenziert, ist das ein verlässliches Zeichen, dass der Text nicht geprüft wurde.

In der Schweiz

Schweizer Besonderheit: zwei parallele Aufsichtsbehörden nach Geldspielgesetz. Gespa mit Sitz in Bern für Grossspiele und Kleinspiele, ESBK für Spielbankenspiele. Daraus folgen zwei Sperrlisten und unterschiedliche Mittelverwendung: Casinoabgabe an die AHV, Lotterie- und Wetterträge an gemeinnützige Zwecke der Kantone.